Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 14 K 558/20 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2025-03-13
Aktenzeichen: 14 K 558/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0313.14K558.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.