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Verwaltungsgericht Köln — 12 L 257/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-05-16
Aktenzeichen: 12 L 257/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0516.12L257.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 12 K 286/25 geführten Klage gegen Ziffern 4 und 5 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19.12.2024 wird angeordnet.
Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.
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Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller fünf Sechstel und die Antragsgegnerin ein Sechstel.
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Der Streitwert wird auf 7.500,- € festgesetzt.