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Verwaltungsgericht Köln — 6 L 2205/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-05-26
Aktenzeichen: 6 L 2205/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0526.6L2205.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Tenor
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- Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.