Testo completo
Verwaltungsgericht Köln — 22 L 1258/25.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-06-24
Aktenzeichen: 22 L 1258/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0624.22L1258.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 4302/25.A gegen die Ablehnung des Asylfolgeantrags als unzulässig in Ziffer 1 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24. April 2025 (Gesch.-Z.: N01) wird angeordnet.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.