Testo completo
Verwaltungsgericht Minden — 12 K 692/21.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-03-23
Aktenzeichen: 12 K 692/21.A
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2023:0323.12K692.21A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.