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Verwaltungsgericht Minden — 11 L 250/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 11 L 250/23
ECLI: ECLI:DE:VGMI:2024:0314.11L250.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Kammer
Tenor
- Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren 11 K 3493/22 wird hinsichtlich Ziffer 1 der Ordnungsverfügung vom 06.12.2022 wiederhergestellt.
Hinsichtlich Ziffer 3 der Ordnungsverfügung vom 06.12.2022 mit Ausnahme von Ziffer 3.2.2 wird die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, soweit sich die Regelungen auf die Emissionsbegrenzung nach Ziffer 1 beziehen.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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Die Kosten des Verfahrens tragen Antragstellerin und Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
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Der Streitwert wird auf 7.500,00 € festgesetzt.