Testo completo
Verwaltungsgericht Münster — 2 K 3040/19.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 2 K 3040/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0430.2K3040.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 K 3040/19.A
Tenor
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. November 2019 wird – mit Ausnahme von Ziffer 3 Satz 4 – aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.