Testo completo
Verwaltungsgericht Münster — 6a L 365/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-05-07
Aktenzeichen: 6a L 365/20
ECLI: ECLI:DE:VGMS:2020:0507.6A.L365.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6a. Kammer
Leitsätze
Schwangere Asylsuchende und Ehemann müssen wegen Corona-Ansteckungsgefahr nicht weiter in Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge wohnen.
Tenor
Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T. aus Münster beigeordnet.
Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Verpflichtung der Antragsteller, in der Zentralen Unterbringungseinrichtung in 00000 S. in der N.-----straße 0 zu wohnen, vorläufig zu beenden.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.