Trademark "SardoVINO" lacks distinctiveness

BPatG 27 W (pat) 527/13Tribunale federale dei brevetti / Division 279 set 2013Dismissed

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Sintesi Omnilex

The applicant appealed the refusal of registration for the word-image mark 'SardoVINO'. The Federal Patent Court held that German consumers would understand the sign as meaning 'Sardinian wine'. Because the expression is descriptive for the claimed goods and the related hospitality and trade services, it lacks distinctiveness. The color scheme and typography were not sufficient to overcome the descriptive meaning, so the appeal was dismissed and the refusal confirmed.

Massima Omnilex

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG; distinctiveness of a word-image mark composed of descriptive elements. A sign lacks the requisite distinctiveness if the relevant public perceives it as an immediately intelligible descriptive indication of characteristics, origin, or subject matter of the goods or services. Foreign-language elements that are commonly understood by the relevant public are treated like German descriptive terms. A merely ordinary graphic presentation or coloration does not confer distinctiveness where it does not overshadow the descriptive content or create an independent overall impression (consid. 14-19).

Testo completo

BPatG — 27 W (pat) 527/13, Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-09

Aktenzeichen: 27 W (pat) 527/13

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG

Spruchkörper: 27. Senat

Titelzeile

Markenbeschwerdeverfahren – "SardoVINO (Wort-Bild-Marke)" – keine Unterscheidungskraft

Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2012 036 011.4

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 9. September 2013 durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Kruppa und Richterin Hartlieb

beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

1 Die Markenstelle hat die Anmeldung von

2 Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen

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3 als farbige (olivgrün, rot) Wort-Bild-Marke für die Waren und Dienstleistungen

4 alkoholische Getränke, Weine

5 Handel mit Lebensmittel und Getränke (sic)

6 Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen

7 mit Beschluss vom 14. März 2013 nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zurückgewiesen.

8 Das hat sie damit begründet, „sardo“ stehe für „italienisch“ Die Gesamtbezeichnung „sardischer Wein“ sei für Waren und den Handel damit beschreibend. Dies gelte auch für die Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen, da dabei Wein ausgeschenkt werde.

9 Schreibweise und farbliche Gestaltung begründeten keine Unterscheidungskraft; dazu seien sie zu üblich.

10 Die Anmelderin hat gegen den Beschluss am 28. März 2013 Beschwerde eingelegt und diese damit begründet, „sardo“ stehe im italienischen nicht für „sardisch“. „Vino“ sei kein Wort des deutschen Sprachgebrauchs. Dementsprechend sei „Vino Twist“ als Marke eingetragen worden. In der Zusammenstellung in farbiger Schrift bestehe daher Unterscheidungskraft.

11 Sie beantragt sinngemäß,

12 den Beschluss der Markenstelle aufzuheben und die Marke einzutragen.

II.

13 Die zulässige Beschwerde, über die nachdem die Anmelderin keine mündliche Verhandlung beantragt hat und auch der Senat eine solche für entbehrlich erachtet, ohne eine solche entschieden werden kann, hat in der Sache keinen Erfolg.

14 Die Markenstelle hat als Bedeutungen von „sardo“ „der Sarde“, „sardisch“, „das Sardische“, „sardinisch“ bzw. „sardisch“ ermittelt. Diese Bedeutung erschließt sich deutschen Verbrauchern ohne weiteres, da Sardinien bekannt ist. Auch entspricht die Wortbildung von „sardo“ als Anfang von Wortzusammensetzungen der bei „Afrolook“, „frankokanadisch“, „Italowestern“. Das italienische Wort für Wein „vino“ kennen die deutschen Verbraucher aus Speisekarten in deutschen Lokalen (vino rosso – vino biancho) und benutzen es auch gegenüber italienischen Wirten, um Lokalkolorit zu erzeugen.

15 Da Wein aus Sardinien stammen kann, führt die Zusammenstellung zu „sardovino“ nicht von diesen Begriffsinhalten weg.

16 Selbst wenn „sardo“ bzw. eine Kombination damit einem Romanisten ungewöhnlich erscheinen würde, würde das den deutschen Verbraucher nicht daran hindern, das von der Markenstelle unterstellte Verständnis aufzubringen. Eine markenmäßige Kennzeichnung entnimmt er damit „Sardovino“ nicht.

17 Das wäre aber erforderlich, um eine Unterscheidungskraft im Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG annehmen zu können. Unterscheidungskraft ist dabei die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

18 Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist. Dass „Sardovino“ mit der Bedeutung „sardischer Wein“ für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine Unterscheidungskraft aufweist, hat die Markenstelle zutreffend dargestellt. Darauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

19 Schreibweise und farbliche Gestaltung überwinden das Fehlen der Unterscheidungskraft nicht, da sie den beschreibenden Sinn nicht in den Hintergrund drängen. Auch entsteht kein eigenständiger Bildeindruck.

Parole chiave

distinctivenessdescriptive signtrademark refusalword-image markforeign-language termgraphic designconsumer perception

Estratto da Omnilex

Questione giuridica chiave

Whether the sign 'SardoVINO' has distinctiveness for the claimed goods and services under Section 8(2)(1) MarkenG.

Decisione estratta

No. The term is understood by German consumers as 'Sardinian wine' and is perceived as descriptive rather than as an indication of trade origin.

Motivazione estratta

'Sardo' is readily understood as referring to Sardinia or Sardinian; 'vino' is known from Italian menus. Their combination does not move away from the descriptive meaning, and the color and lettering are too ordinary to create a separate mark character.

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