Testo completo
BAG — 6 AZR 128/10, Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-19
Aktenzeichen: 6 AZR 128/10
Dokumenttyp: Urteil
Vorinstanz: vorgehend ArbG Gießen, 16. April 2009, Az: 1 Ca 79/09, Urteilvorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 6. Januar 2010, Az: 2 Sa 1296/09, Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
-
Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Januar 2010 - 2 Sa 1296/09 - teilweise aufgehoben.
-
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. April 2009 - 1 Ca 79/09 - wird im Umfang der Feststellung, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger Grundvergütung nach der Vergütungsgruppe V b der Anlage 1a zum BAT nach der höchsten Lebensaltersstufe dieser Vergütungsgruppe für die Zeit vom 1. Mai 2008 bis zum 31. Dezember 2009 zu zahlen, als unzulässig verworfen.
-
Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstige Leitsätze
1
Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 6 AZR 120/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) .
Parole chiave
appeal admissibilitywage claimdeclaratory reliefcostsparallel case