Testo completo
AG Saarbrücken — 37 C 212/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-25
Aktenzeichen: 37 C 212/09
ECLI: ECLI:DE:AGSB:2010:0225.37C212.09.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 45i Abs 4 TKG, § 106 BGB, § 107 BGB, § 398 BGB
Leitsatz
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Eltern haften nicht für jede Benutzung ihres Telefonanschlusses durch die minderjährigen Kinder.(Rn.60)
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Auch bei Fragen des § 45i Abs. 4 TKG sind die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts und des Minderjährigenschutzes zu beachten.(Rn.98)
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Dies gilt insbesondere dann, wenn die Telekommunikationsdienstleistung nur darin besteht, Zahlungen für die gekauften Zusatzfunktionen bei einem OnIine-Spiel über eine Telefonrechnung abzuwickeln.(Rn.72)