Testo completo
Verwaltungsgericht des Saarlandes 5. Kammer — 5 K 41/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-17
Aktenzeichen: 5 K 41/11
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2011:0817.5K41.11.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 4 BauNVO, § 14 BauNVO, § 82 Abs 1 BauO SL, § 82 Abs 2 BauO SL
Leitsatz
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Für eine Nachbarklage auf Erlass einer Nutzungsuntersagung fehlt das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn die beanstandete Nutzung bereits aufgegeben worden ist.(Rn.31)
(Rn.32)
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Ein Holzlager und eine Fläche zum Abstellen von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten können auch in allgemeinen Wohngebieten nach § 14 BauNVO zulässige Nebenanlagen sein.(Rn.52)
(Rn.54)