Testo completo
Verwaltungsgericht des Saarlandes 6. Kammer — 6 L 361/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-07
Aktenzeichen: 6 L 361/14
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2014:0407.6L361.14.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 5 Abs 2 S 1 Nr 1 AufenthG, § 28 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, § 30 Abs 1 AufenthG, § 60a AufenthG, § 5 Abs 1 AufenthV ... mehr
Orientierungssatz
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Der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis steht eine Einreise ohne das für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erforderliche Visum entgegen.(Rn.5)
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Ein Ausländer kann einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen, wenn seine Abschiebung nach § 60a AufenthG ausgesetzt ist und er aufgrund einer Eheschließung im Bundesgebiet einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erworben hat.(Rn.7)
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Grundsätzlich ist es sowohl mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG ebenso wie mit Art. 8 Abs. 1 EMRK grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.(Rn.11)