Testo completo
Verwaltungsgericht des Saarlandes 1. Kammer — 1 L 175/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-06
Aktenzeichen: 1 L 175/19
ECLI: ECLI:DE:VGSL:2019:0306.1L175.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, § 123 VwGO, § 4 Abs 1 SchulOG SL ... mehr
Orientierungssatz
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Eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis ist zulässig, wenn diese Regelung, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder aus anderen Gründen nötig erscheint. (Rn.38)
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Einheitliche Prüfungsbedingungen können geeignet sein, die Chancengleichheit derjenigen Prüflinge zu verletzen, deren Fähigkeit, ihr vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen, erheblich beeinträchtigt ist. (Rn.42)
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Die Entscheidung über die Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs ist eine pädagogische Entscheidung. (Rn.48)