Testo completo
AG Bitterfeld-Wolfen — 2 OWi 407/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-17
Aktenzeichen: 2 OWi 407/08
ECLI: ECLI:DE:AGBITTE:2010:0217.2OWI407.08.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 15 Abs 2 S 2 RVG, Nr 7002 RVG-VV
Orientierungssatz
Im Bußgeldverfahren fällt die anwaltliche Postpauschale im vorbereitenden Verfahren und im gerichtlichen Verfahren jeweils gesondert an. Insoweit ist das nachfolgende gerichtliche Verfahren im weiteren Sinne als Rechtsmittelverfahren zum behördlichen Bußgeldverfahren anzusehen, was auf Grund des neuen Instanzenzugs auch die Geltendmachung neuer Gebühren, und damit auch der Postpauschale, ermöglicht.