Testo completo
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 4. Senat — 4 K 1831/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-19
Aktenzeichen: 4 K 1831/05
ECLI: ECLI:DE:FGST:2011:0419.4K1831.05.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 8 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 2 EStG 1997, R 31 Abs 10 Nr 1 LStR 2001, § 8 Abs 2 S 3 EStG 2002, § 8 Abs 2 S 3 EStG 1997
Orientierungssatz
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Die unentgeltliche Überlassung eines Fahrers durch den Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil (Ablehnung des Infragestellens der bisherigen Rechtsprechung durch BFH-Urteil vom 22.9.2010 VI R 54/09)(Rn.17)
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Die zwar wenig sachgerechte Schätzung des geldwerten Vorteils der Fahrergestellung entsprechend R 31 Abs. 10 Nr. 1 LStR 2001 mit 50 v.H. des Zuschlags nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG begegnet vor dem Hintergrund der zwar sachgerechteren, aber erheblich ungünstigeren Schätzung anhand des Fahrerlohns keinen Bedenken(Rn.24)
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Als "betriebliches Fahrzeug" i.S. des § 8 Abs. 2 EStG ist jedes im Rahmen eines Arbeitnehmer-Dienstverhältnisses überlassenes Fahrzeug anzusehen, mithin auch der einem Landrat vom Landkreis zur Verfügung gestellte Dienstwagen(Rn.21)
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Revision eingelegt (Az. des BFH: VI R 45/11).
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Die Revision wurde als unzulässig verworfen; sie wurde nicht rechtzeitig begründet (BFH-Beschluss vom 9.2.2012 VI R 45/11, nicht dokumentiert).