Testo completo
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2. Senat — 2 K 1679/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-22
Aktenzeichen: 2 K 1679/08
ECLI: ECLI:DE:FGST:2012:0222.2K1679.08.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 4 Abs 4 EStG 1997, § 4 Abs 4 EStG 2002
Orientierungssatz
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Nutzt die Ehefrau einen im Betriebsvermögen ihres Ehemannes befindlichen Pkw unentgeltlich für ihr Unternehmen, kann sie dafür keine pauschalen Kosten in ihrer Gewinnermittlung als Betriebsausgaben absetzen. Es handelt sich hierbei - aus ihrer Sicht - nicht um sog. Drittaufwand, wenn der Ehemann als Halter und Versicherungsnehmer den Pkw selbst nutzt und die Ehefrau den Pkw lediglich daneben nutzen darf(Rn.18)
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Revision eingelegt (Az. des BFH: X R 24/12).