Testo completo
LG Magdeburg 9. Große Strafkammer — 29 Qs 4/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-07
Aktenzeichen: 29 Qs 4/25
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 33 Abs 3 RVG, § 48 Abs 6 RVG, § 56 Abs 2 RVG, Nr 4100 RVG-VV, Nr 4104 RVG-VV
Orientierungssatz
-
Werden Verfahren zunächst verbunden und erfolgt erst danach die anwaltliche Bestellung oder Beiordnung in dem nunmehr verbundenen Verfahren, gilt § 48 Abs. 6 S. 1 RVG unmittelbar. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum das Gericht nach § 48 Abs. 6 S. 3 RVG die Erstreckungswirkung ausdrücklich anordnen sollt.e
-
Wird das Verfahren nach erfolgter Erstinformation zu einem anderen Verfahren verbunden, besteht für die Annahme einer neben der Grundgebühr stets entstehenden Verfahrensgebühr kein Raum.