Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 2. Senat, 2020-01-06, 2 K 91/19
1. Eine Absichtserklärung des Kindes, sich unmittelbar nach Wegfall der Hinderungsgründe (Krankheit) um eine Berufsausbildung zu bemühen, kann auch für Monate vor Eingang der Erklärung bei der Familienkasse anzuerkennen sein (entgegen V 6.1 Abs. 1 S. 8 DA-KG-2020).(Rn.21) (Rn.24) (Rn.25) 2. Auf die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH die Revision zugelassen. Das Verfahren wird unter dem Az. III R 52/20 als Revisionsverfahren fortgeführt (BFH-Beschluss vom 10.09.2020 III B 20/20, nicht dokumentiert).