Testo completo
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 5. Kammer — 5 Ta 53/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-09-11
Aktenzeichen: 5 Ta 53/23
ECLI: ECLI:DE:LARBGSH:2023:0911.5TA53.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 124 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 120a Abs 2 S 1 ZPO
Rechtskraft: ja
Leitsatz
Teilt die Partei die Änderung der Anschrift weder dem Gericht noch ihrem Prozessbevollmächtigten zu irgendeinem Zeitpunkt mit und bleibt darüber hinaus auch eine Melderegisteranfrage erfolglos, hat die Partei grob nachlässig ihre Mitteilungspflichten verletzt, sodass die Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfverfahren aufzuheben ist.
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Kiel, 23. Mai 2023, 1 Ca 13 d/21, Beschluss
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