Testo completo
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 5. Kammer — 5 Ta 49/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-09-11
Aktenzeichen: 5 Ta 49/23
ECLI: ECLI:DE:LARBGSH:2023:0911.5TA49.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 45 Abs 1 GKG 2004, § 33 RVG
Rechtskraft: ja
Leitsatz
Wird der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch als unechter Hilfsantrag gestellt, ist dieser gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG nur dann streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn über ihn eine Entscheidung ergeht. Dies gilt auch im Falle eines Vergleichsabschlusses.
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Kiel, 26. Juni 2023, 6 Ca 1064 e/21, Beschluss
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