Testo completo
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht 3. Kammer — 3 A 332/20 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-04-29
Aktenzeichen: 3 A 332/20
ECLI: ECLI:DE:VGSH:2024:0429.3A332.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: Art 5 Abs 2 EGV 715/2007, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007
Tenor
Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (3. Kammer) vom 17.01.2024 wird wie folgt nach § 118 Abs. 1 VwGO vom Gericht berichtigt:
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Auf Seite 21 UA, dritter Absatz, vierter Satz, wird das Wort „Von“ durch die Worte „Durch von“ ersetzt.
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Auf Seite 73 UA, dritter Absatz, zweiter Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
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Auf Seite 139 UA, zweiter Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
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Auf Seite 139 UA, dritter Absatz, dritter Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
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Auf Seite 141 UA, fünfter Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
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Auf Seite 141 UA, sechster Absatz, erster Satz, wird die Angabe „§“ durch die Angabe „Art.“ ersetzt.
Gründe
1 Das Gericht berichtigt offenbare Unrichtigkeiten im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO.
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