Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im internationalen Bahnhof Domodossola und im Güterbahnhof «Domo II» von Beura-Cardezza sowie über die Grenzabfertigung während der Fahrt auf der Strecke Brig–Domodossola und umgekehrt auf der Simplon-Bahnlinie | Omnilex