Beschluss über den Ärzte-Rahmentarif

842.1.18Decree1 gen 1998

Vom 07.04.1998 (Stand 01.01.1998)

Art. 1

  1. Es wird ein Ärzte-Rahmentarif festgelegt, dessen Mindestansatz 5 Rappen unter und dessen Höchstansatz 5 Rappen über den entsprechenden Ansätzen des genehmigten Vertragstarifs liegen.

Art. 2

  1. Dieser Beschluss wird rückwirkend auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt.
  2. Er wird im Amtsblatt veröffentlicht, in die Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen und im Sonderdruck herausgegeben.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.