ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (GDtWahlVDVtrÄndVtr)
Ausfertigungsdatum: 1990-08-20
Fundstelle: BGBl II 1990, 831
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Deutsche Demokratische Republik
unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der in der Volkskammer vertretenen Parteien zur Wahlkreiseinteilung,
nach Kenntnisnahme von den Ergebnissen der Prüfung durch die Regierungsbevollmächtigten in den betroffenen Bezirken,
sind übereingekommen, folgenden Änderungsvertrag zu schließen:
Art 1
Der am 3. August 1990 unterzeichnete Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wird wie folgt geändert:
Im Anhang zur Anlage zu Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages werden die Wahlkreise 288, 290, 292, 293, 294, 295, 318, 319, 326, 327 und 328 wie folgt neu beschrieben:
Art 2
Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 wird dieser Vertrag in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.
Art 3
Dieser Vertrag tritt gleichzeitig mit dem am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft.
Geschehen in Bonn am 20. August 1990 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.