Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche Vom 22. Mai 1888

KathKiOrdenKorpRVerlG HEKathKiOrdenKorpRVerlG HELaw22 mag 1888

Eingangsformel

Verkündet am 30. Mai 1888

Einziger Paragraph

Den nachbenannten Niederlassungen der geistlichen Orden und ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche, und zwar:

der Niederlassung der Benediktinerinnen zu Fulda,

...

der Niederlassung der Englischen Fräulein zu Fulda,

...

...

den Niederlassungen der Ursulinerinnen zu ... Fritzlar,

werden hierdurch die Korporationsrechte verliehen.

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