Gesetz zu der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung Vom 26. Juli 1972

PrAmtÜbkG SHPrAmtÜbkG SHLaw26 lug 1972

Artikel 1

(1) Der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972 wird zugestimmt.

(2) Die Übereinkunft wird nachstehend veröffentlicht.*

Fußnoten

*)

Red. Anm.: Text der Anlage durch Bekanntmachung vom 16. Januar 1987 (GVOBl. S. 46) überholt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 16. Juni 1972 in Kraft.

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