Verordnung (EG) Nr. 1070/2004 der Kommission vom 3. Juni 2004 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Erstattung für Weißzucker bei Ausfuhr nach bestimmten Drittländern für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1290/2003 durchgeführte 29. Teilausschreibung | Omnilex