Verordnung (EG) Nr. 1804/2004 der Kommission vom 14. Oktober 2004 zur Änderung der Liste der zuständigen Gerichte und der Rechtsbehelfe in den Anhängen I, II und III der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten | Omnilex