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Verordnung (EG) Nr. 2263/2004 der Kommission vom 28. Dezember 2004 zur Festsetzung der Pauschalwerte für die aus dem Handel genommenen Fischereierzeugnisse, die zur Berechnung des finanziellen Ausgleichs und des entsprechenden Vorschusses dienen, für das Fischwirtschaftsjahr 2005 | Omnilex