Verordnung (EG) Nr. 423/2005 der Kommission vom 14. März 2005 zur Festsetzung der gemeinschaftlichen Erzeugerpreise und Einfuhrpreise für Nelken und Rosen zur Anwendung der Einfuhrregelung für bestimmte Waren des Blumenhandels aus Jordanien | Omnilex