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Verordnung (EG) Nr. 930/2006 der Kommission vom 22. Juni 2006 über die Festsetzung des Umfangs, in dem die im Juni 2006 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Geflügelfleischerzeugnisse entsprechend der Regelung der Verordnung (EG) Nr. 774/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Geflügelfleisch und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse genehmigt werden können | Omnilex