Verordnung (EG) Nr. 548/2007 der Kommission vom 21. Mai 2007 zur Anpassung mehrerer Verordnungen über Ausfuhrerstattungen für Obst und Gemüse und einige daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse aufgrund des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zu Europäischen Union | Omnilex