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Verordnung (EG) Nr. 508/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 über die bei der Gewährung der Erstattung bei der Ausfuhr geltende Definition der geschälten und geschliffenen Getreidekörner und der perlförmig geschliffenen Getreidekörner (kodifizierte Fassung) | Omnilex