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Verordnung (EG) Nr. 199/2009 der Kommission vom 13. März 2009 zur Festlegung einer Übergangsmaßnahme zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die direkte Abgabe kleiner Mengen frischen Fleisches, das aus Herden von Masthähnchen und Puten stammt (Text von Bedeutung für den EWR) | Omnilex