1An Stelle der Teilung nach Hälften kann durch Ehevertrag eine andere Teilung gesetzt werden.
2Den Nachkommen des verstorbenen Ehegatten darf jedoch ein Viertel des bei seinem Tode vorhandenen Gesamtvermögens nicht entzogen werden.
0 commentaries
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.