1Die Ehefrau hat im Konkurse und bei der Pfändung von Vermögenswerten des Ehemannes auch dann, wenn sie ihm ihr Vermögen zur Verwaltung übergeben hat, kein Vorzugsrecht.
2Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Ehesteuer.
0 commentaries
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.