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Art. 24a

232.111MSchVFederal Council Ordinance1 de abr. de 1993Fonte original

Der Antrag auf Löschung einer Markeneintragung wegen Nichtgebrauchs der Marke ist in zwei Exemplaren einzureichen und muss enthalten:

  1. den Namen und Vornamen oder die Firma, die Adresse des Antragstellers und gegebenenfalls sein Zustellungsdomizil in der Schweiz;
  2. die Registernummer der Markeneintragung, deren Löschung beantragt wird, sowie den Namen oder die Firma des Markeninhabers;
  3. die Erklärung, in welchem Umfang die Löschung beantragt wird;
  4. eine Begründung des Antrags auf Löschung, die insbesondere den Nichtgebrauch glaubhaft macht;
  5. Beweismittel.

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