dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens;
verteidigt das Land und seine Bevölkerung;
wahrt die schweizerische Lufthoheit.
Sie unterstützt die zivilen Behörden im Inland, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen:
bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit;
bei der Bewältigung von Katastrophen und anderer ausserordentlicher Lagen;
1 beim Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen, insbesondere der Trinkwasser- und Energieversorgung, von Informations-, Kommunikations- und Transportinfrastrukturen sowie von weiteren Prozessen, Systemen und Einrichtungen, die essenziell für das Funktionieren der Wirtschaft beziehungsweise das Wohlergehen der Bevölkerung sind (kritische Infrastrukturen);
bei der Erfüllung von Aufgaben im Rahmen des Sicherheitsverbundes Schweiz und der koordinierten Dienste;
bei der Bewältigung von Spitzenbelastungen oder von Aufgaben, die die Behörden mangels geeigneter Personen oder Mittel nicht bewältigen können;
bei der Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler oder internationaler Bedeutung.
Sie unterstützt zivile Behörden im Ausland:
beim Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen;
bei humanitären Hilfeleistungen.
Sie leistet Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen.
Sie kann zivilen Behörden und Dritten:
für zivile oder ausserdienstliche Tätigkeiten im Inland militärische Mittel zu Verfügung stellen;
mit Truppen im Ausbildungsdienst und mit Berufsformationen Spontanhilfe zur Bewältigung von unvorhergesehenen Ereignissen leisten.
Footnotes
Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. 12 des Informationssicherheitsgesetzes vom 18. Dez. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2022 232; 2023 650;BBl 2017 2953). ↩
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.