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Anhang 2

700.1RPVFederal Council Ordinance1 de set. de 2000Fonte original

(Art. 25e Abs. 4)

Kantone, welche den Richtplan nicht rechtzeitig angepasst haben oder die Stabilisierungsziele nicht mehr einhalten

In folgenden Kantonen muss jedes neu zugelassene Gebäude ausserhalb der Bauzonen gestützt auf Artikel 38b Absatz 3 RPG und Artikel 25e Absatz 1 dieser Verordnung kompensiert werden:

(kein Eintrag )

In folgenden Kantonen muss jedes neu zugelassene Gebäude ausserhalb der Bauzonen gestützt auf die Artikel 25d Absatz 3 und 25e Absatz 1 kompensiert werden:

(kein Eintrag )

In folgenden Kantonen muss jedes neu zugelassene Gebäude ausserhalb der Bauzonen gestützt auf Artikel 25e Absatz 2 kompensiert werden:

(kein Eintrag )

In folgenden Kantonen muss jede neue anrechenbare versiegelte Fläche ausserhalb von Bauzonen und Sömmerungsgebiet gestützt auf Artikel 25e Absatz 3 kompensiert werden:

(kein Eintrag )

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