Der mit der Änderung vom 16. Juni 2017 festgelegte Verteilschlüssel nach Artikel 37a Absatz 1 gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 für den gesamten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung laufenden Zeitraum, über den der Verteilschlüssel eingehalten werden muss.
0 commentaries
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.