Der Bundesrat erlässt, nach Anhörung der Kantone und der interessierten Kreise, die Ausführungsbestimmungen. Darüber hinaus erlässt er Vorschriften über:
Planung, Bau, Betrieb und Aufsicht von Seilbahnen;
das Verfahren zur Überprüfung der Konformität von Seilbahnen, Sicherheitsbauteilen und Teilsystemen mit den grundlegenden Anforderungen;
das Verfahren zur Anerkennung von unabhängigen Stellen, die Konformitätsbewertungen durchführen.
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