Voltar à lei

Anhang 6

814.318.142.1LRVFederal Council Ordinance1 de mar. de 1986Fonte original

(Art. 6 Abs. 3)

Mindesthöhe von Hochkaminen

1 Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieses Anhanges gelten für Anlagen, bei denen die Grösse Q/S den Wert 5 überschreitet. Dabei bedeutet:

Q = Massenstrom des emittierten luftverunreinigenden Stoffes in Gramm je Stunde;

S = Rechenwert nach Ziffer 9.

2 Berechnungsverfahren

1Die erforderliche Kaminbauhöhe wird schrittweise nach den Ziffern 3–6 berechnet.

2Werden mehrere luftverunreinigende Stoffe emittiert, so wird die Kaminbauhöhe aufgrund des Stoffes berechnet, für den die Grösse Q/S den höchsten Wert aufweist.

3 Rechengrösse H0

31 Bestimmung von H0 nach Diagramm 1

1Die Rechengrösse H0berücksichtigt die Kurzzeit-Einwirkungen der von einer Einzelanlage emittierten luftverunreinigenden Stoffe. Sie wird mit Hilfe von Diagramm 1 bestimmt.

2Die Grössen Q und F sind von den Emissionsbedingungen der Anlage abhängig. Für die Berechnung von H0werden die Werte bei Volllast und die für die Luftreinhaltung ungünstigsten Brennstoff- bzw. Emissionsbedingungen eingesetzt.

3Mit der Grösse S werden die von der Anlage verursachten maximalen Kurzzeit-Immissionen auf einen bestimmten Wert (S‑Wert) begrenzt. Für die Berechnung von H0werden die S‑Werte nach Ziffer 9 eingesetzt.

32 Bestimmung von H0 im Einzelfall

1Die Rechengrösse H0wird im Einzelfall nach den anerkannten Regeln zur Berechnung der Kaminhöhe und der Ausbreitung von Abgasen bestimmt, wenn:

  1. die Werte Q/S oder F ausserhalb von Diagramm 1 liegen; oder
  2. die Abgastemperatur weniger als 55 °C beträgt.

2Bei Abgastemperaturen unter 55 °C darf jedoch die Rechengrösse H0nicht kleiner sein als der Wert, der sich nach Diagramm 1 für eine Temperatur von 55 °C ergibt.

4 Mindesthöhe für ebenes Gebiet ohne Hindernisse

1Die Kaminhöhe für ebenes, hindernisfreies Gebiet beträgt:

H1= f × H0

Der Korrekturfaktor f berücksichtigt die Langzeit-Einwirkungen infolge kanalisierter Winde.

2Für f werden Werte zwischen 1,0 und 1,5 wie folgt eingesetzt:

f = 1,00 für Standorte ohne vorherrschende Windrichtung;

f = 1,25 für eine durchschnittliche Standortsituation;

f = 1,50 für Täler mit ausgeprägter Windkanalisierung.

3Je nach Standortsituation sind für f auch Zwischenwerte möglich.

5 Höhenzuschlag für Bebauung und Bewuchs

Erhöhte Objekte (Bebauung und Bewuchs) in der Umgebung des Hochkamins werden durch einen Höhenzuschlag I1berücksichtigt:

I1= g × I

Dabei bedeuten:

I = Höhe des höchsten massgeblichen Hindernisbereiches im Einwirkungsgebiet der Anlage. Für I werden Werte zwischen 0 (keine Hindernisse) und 30 m (z. B. Wald) eingesetzt.

g = Korrekturfaktor, mit Werten zwischen 0 und 1, nach Diagramm 2.

6 Kaminbauhöhe

Die Kaminbauhöhe H wird nach folgender Formel berechnet:

H = H1+ I1

7 Weitergehende Anforderungen

In begründeten Fällen verlangt die Behörde höhere Kamine, zum Beispiel bei:

  1. besonderen Gebäudeformen;
  2. Standorten mit besonders schlechten meteorologischen Ausbreitungsbedingungen;
  3. besonderen topographischen Situationen, wie engen Tälern, Hanglagen oder Geländemulden.

8 Formelzeichen

H (m) = Kaminbauhöhe

H0(m) = Rechengrösse für die Bestimmung von H1

H1(m) = Kaminmindesthöhe für ebenes, hindernisfreies Gebiet

I (m) = Höhe des höchsten massgeblichen Hindernisbereiches

I1(m) = Höhenzuschlag für Bebauung und Bewuchs

f (–) = Korrekturfaktor für Langzeiteinwirkungen infolge Windkanalisierung

g (–) = Korrekturfaktor für Bebauung und Bewuchs

Q (g/h) = Massenstrom des emittierten luftverunreinigenden Stoffes; Emissionen von Stickoxiden (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid) werden auf Stickstoffdioxid umgerechnet

Rn(m3/h) = Volumenstrom des Abgases im Normzustand (0 °C, 1013 mbar)

t (°C) = Abgastemperatur an der Kaminmündung

Δt (°C) = t–10 °C

F (m4/s3) = Auftriebsflux; F = 3,18 × 10–6× Rn× Δt

S (µg/m3) = S-Wert (vgl. Ziff. 3 und 9)

9 S-Werte

SchadstoffS (µg/m3)
Schwebestaub (PM10)150
Chlorwasserstoff, angegeben als HCl100
Chlor150
Fluorwasserstoff und anorganische gasförmige
Fluorverbindungen, angegeben als HF1
Kohlenmonoxid8000
Schwefeloxide, angegeben als Schwefeldioxid100
Schwefelwasserstoff5
Stickoxide, angegeben als Stickstoffdioxid100
Stoffe nach Anhang 1 Ziffer 5:
– Klasse 10,5
– Klasse 22
– Klasse 35
Stoffe nach Anhang l Ziffer 7:
– Klasse l50
– Klasse 2200
– Klasse 31000
Stoffe nach Anhang 1 Ziffer 8:
– Klasse 10,1
– Klasse 21
– Klasse 310
1 Feindisperse Schwebestoffe mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 µm.

Bestimmung der Rechengrösse H0 für Hochkamine

Diagramm 1

Bestimmung des Korrekturfaktors g für Bebauung und Bewuchs

Diagramm 2

I = Höhe des höchsten massgeblichen Hindernisbereiches (Ziff. 5)

H1= Kaminmindesthöhe für ebenes, hindernisfreies Gebiet (Ziff. 4)

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.