Die Behörden, die für die Sanktionen und administrativen Massnahmen im Zusammenhang mit dem Kontrollgegenstand nach Artikel 6 zuständig sind, informieren die folgenden Behörden über ihre in Rechtskraft erwachsenen Entscheide und Urteile:
0 commentaries
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.