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Art. 37b

921.01WaVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1993Fonte original

(Art. 34a WaG)

  1. Absatz und Verwertung von nachhaltig produziertem Holz werden ausschliesslich im vorwettbewerblichen und überbetrieblichen Bereich gefördert.
  2. Unterstützt werden können insbesondere innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung die Datengrundlagen, die Absatz- und Verwertungsmöglichkeiten oder die Ressourceneffizienz verbessern, sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
  3. Ergebnisse und Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit unterstützten Tätigkeiten stehen, sind dem BAFU auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

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