921.01WaVFederal Council Ordinance1 de jan. de 1993Fonte original
Gesuche um Abgeltungen oder Finanzhilfen im Einzelfall ohne Kantonsbeteiligung sind dem BAFU, alle andern Gesuche dem Kanton einzureichen.
Der Kanton prüft die bei ihm eingereichten Gesuche und leitet sie mit einem begründeten Antrag, den bereits vorliegenden kantonalen Bewilligungen und dem kantonalen Beitragsbeschluss an das BAFU weiter.
Das BAFU erlässt Richtlinien über die Angaben und Unterlagen zum Gesuch.
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