Bei einer schweren und unmittelbar drohenden Gefährdung von Menschen durch einen Wolf eines Rudels kann der Kanton in Abweichung von Artikel 4b Absatz 1 den Abschuss des Wolfes ohne Zustimmung des BAFU verfügen.
0 commentaries
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.