B563/11•Verfassungsgerichtshof B563/11
B563/11Tribunal Constitucional4 de out. de 2012
Wasserrecht, Wasserbenutzung, Kompetenz Bund - Länder Umweltschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Determinierungsgebot, Behördenzuständigkeit
I. Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Der Bescheid wird in den Spruchpunkten A. und B.
aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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