B916/12•Verfassungsgerichtshof B916/12
B916/12Tribunal Constitucional4 de out. de 2012
Fremdenrecht, Aufenthaltsrecht, Auslegung verfassungskonforme, Übergangsbestimmung
I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.420,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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