B1370/09•Verfassungsgerichtshof B1370/09
B1370/09Tribunal Constitucional28 de jun. de 2012
VfGH / Anlassfall
I. Die Beschwerdeführerinnen sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II. Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.860,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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